Die Haftung der Schule und des Sachaufwandsträgers erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Verlust oder Beschädigung von Gegenständen (z. B. Fahrräder, Garderobe, Wertsachen, Musikinstrumente). Große Geldbeträge oder wertvolle Gegenstände (z. B. teure Füller) sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, Sekretariat oder Direktorat um Aufbewahrung zu bitten.

Es ist nicht möglich, in Fluren und Treppenhäusern abgestellte Taschen gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern. Für Dinge, die während des Sportunterrichts aus Sicherheitsgründen abgelegt werden müssen, kann die Schule ebenfalls keine Haftung übernehmen. Wenn Schüler trotzdem etwas Wertvolleres dabei haben, sollten sie dies der Sportlehrkraft sagen.

Im Zusammenhang mit anderem Unterricht ist es möglich, dass Klassenzimmer offen bleiben, wenn die Schüler in einem Fachraum Unterricht haben. Die Schulranzen usw. werden deshalb immer in die Fachräume mitgenommen.

Unser Schulgelände ist frei von außen zugänglich. Fahrräder müssen mit einem guten Schloss gesichert werden. Bei besonders wertvollen Rädern sollten Sie eine entsprechende Fahrradversicherung abschließen, denn die Räder sind von unserer Seite nicht versichert.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Ihr Kind vonseiten der Schule nicht haftpflichtversichert ist. Bei Sachschäden, die Ihr Kind verursachen sollte, können die Stadt Nürnberg (als Aufwandsträger der Schule) oder auch geschädigte Mitschüler/-innen Ihres Kindes mit Ersatzansprüchen an Sie herantreten.