Schulparlament

Logo des MBG-Schulparlaments

Das MBG wurde neben wenigen anderen Gymnasien in Bayern vom Kultusministerium für den Schulversuch „Schulparlament“ ausgewählt. Am Ende des Schuljahres 2021/22 erfolgten die ersten Schritte zur Konstituierung des Schulparlaments (grundsätzliche Festlegung der Zusammensetzung). Mitte September 2022 hat das Schulforum die Zusammensetzung des Schulparlaments im Detail und den Fahrplan für seinen Start festgelegt.

Protokolle zu den einzelnen Sitzungen finden sich in Kürze zum Abruf auf der Homepage. Die Geschäftsordnung steht nachfolgend zum Downloard bereit. Falls Sie Anregungen oder Anträge für das Schulparlament haben, erreichen Sie das Präsidium unter schulparlament@martin-behaim-gymnasium.de.

Geschäftsordnung des Schulparlaments

Wahlordnung des Schulparlaments

Behaim-Verfassung – Teil I

Zusammensetzung:

  • 19 Schüler*innen (je zwei pro Jgst. + 3 Schülersprecher*innen)
  • 19 „Erwachsene“
    9 EB-Mitglieder, darunter die 3 Eltern-SchuFo-Mitglieder
    9 Lehrkräfte (die 3 Lehrer-SchuFo-Mitglieder + 1 Nachrücker(in) + die 2 gewählten Verbindungslehrkräfte + 2 Lehrkräfte mit den nächstmeisten Stimmen + Schulleiterin)
    1 Verwaltungskraft

Am 11.10.2022 als „Super-Wahl-Tag“ haben die Jahrgangsstufenversammlungen ihre Vertreter*innen fürs Schulparlament, die Schülersprecher*innen sowie die Verbindungslehrkräfte gewählt, Erziehungsberechtigte den neuen EB und damit auch die Elternvertreter*innen im Schulparlament sowie die Verwaltungskräfte ihre(n) Vertreter(in). Am 27.10.2022 erfolgte schließlich die feierliche Konstituierung des Schulparlaments.

In den kommenden zwei Schuljahren geht es nun um die weitere Ausgestaltung des Konzeptes, zum Beispiel der Kompetenzen, der Stellung innerhalb der Gesamtorganisation Schule, des Verhältnisses zu anderen Schulgremien und nicht zuletzt darum, inwieweit durch die breite Mitwirkung der Schulgemeinschaft an den Entscheidungsprozessen sich das MBG inhaltlich weiterentwickeln kann.

Schulparlament-Blog

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