Nachdem wir am MBG im Schuljahr 2016/17 das Zwischenzeugnis durch zwei Notenberichte ersetzt (vgl. § 40 GSO ; Modus21-Maßnahme Nr. 35) und diese Regelung am Ende des Schuljahres durch eine Umfrage bei Eltern und Schülern evaluiert haben, hat die Lehrerkonferenz auf der Grundlage dieses Meinungsbildes folgende Regelung beschlossen:

  • Beibehalten der Notenberichte, aber zusätzlicher Zwischenbericht bei Halbjahreswechsel;
  • Halbjahreszeugnis nur für Jahrgangsstufe 9 und 10 auf Antrag der Eltern; pädagogische Klassenkonferenzen zum Halbjahr mit Schullaufbahnempfehlungen.

Die Notenberichte werden Anfang Dezember, Mitte Februar und Ende April / Anfang Mai ausgegeben.