Unsere Verwaltung registriert digital Fehlzeiten bzw -tage (= Absenzen) jeder Schülerin / jedes Schülers. Diese können verschiedene Gründe haben:

  • Krankmeldung durch die Erziehungsberechtigten bzw. den / die volljährige Schüler/in für einen oder mehrere Tage
    Bitte informieren Sie uns bis spätestens 8 Uhr bevorzugt über den Schulmanager oder ansonsten telefonisch bzw. per Mail.
  • Beurlaubung bei im Voraus absehbaren Abwesenheiten auf vorherigen Antrag der Erziehungsberechtigten
    Bitte reichen Sie den Antrag grundsätzlich mindestens sieben Tage im Voraus z.B. über den Schulmanager bei der Schulleitung ein.
  • Befreiung während des Schultages aufgrund von Unwohlsein o.Ä.
  • unentschuldigtes Fehlen („Schwänzen“, hat eine Ordnungsmaßnahme – Verweis bzw. verschärfter Verweis – zur Folge)

Bei ungewöhnlich häufigem (krankheitsbedingtem) Fehlen kann gegenüber einzelnen Schülern eine Attestpflicht verhängt werden, d.h. jede weitere Absenz wegen Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Ggf. kann sogar ein schul- (=amts-)ärztliches Attest verlangt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, den Lernfortschritt der Schüler nicht durch zu häufige Abwesenheit vom Unterricht zu gefährden sowie ausreichend Gelegenheit für Leistungsnachweise zu geben, um fundierte Noten erteilen zu können, die der Gesamtleistung der Schüler/der Schülerin gerecht werden.