Teilnahmeberechtigung

Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden:

  • Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben (§ 67 Abs. 1 GSO)
  • Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben und erneut die o.g. Bedingungen erfüllen (§ 67 Abs. 7 GSO)
  • Wiederholungsschüler der Jahrgangsstufe 10, welche die o.g. Bedingungen zwar nicht in diesem Schuljahr erfüllen, nach dem erstmaligen Durchlauf der Jahrgangsstufe 10 aber erfüllt haben, ohne damals an der Besonderen Prüfung teilgenommen zu haben;

Gemäß § 67 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbaren Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgelegt werden.

Hinweis: Zum Ende des Schuljahres 2021/22 entfallen aufgrund des Übergangs G8 – G9 die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen, d.h. alle Schüler/innen, die das Ziel der 10. Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können an der besonderen Prüfung teilnehmen.

 

Meldung zur Prüfung

Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses (§ 67 Abs. 3 Satz 2 GSO). Die Prüfungsteilnehmer bzw. ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten von der prüfenden Schule einen Zulassungsbescheid.

 

Aufgabenstellung

Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird (§ 67 Abs. 5 GSO). Die Aufgaben werden zentral für ganz Bayern unter Berücksichtigung der Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erstellt.

Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus

  • dem Verfassen eines argumentierenden Textes oder
  • der Erschließung eines poetischen Textes oder
  • der Analyse eines nichtpoetischen Textes.

Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt.

Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch und Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich einer Sprachmittlung bzw. in der Fremdsprache Latein aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltexts (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) ins Deutsche.

Die Prüfung im Fach Mathematik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben. Hierbei wird auf eine angemessene Berücksichtigung der neuen Aufgabenkultur geachtet.

Als Hilfsmittel sind gestattet:

  • in Deutsch: ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
  • in Mathematik: ein netzunabhängiger elektronischer Taschenrechner, der nicht programmierbar ist, und die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe. Stochastische Tabellen sind nicht erforderlich. Folgende naturwissenschaftlichen Formelsammlungen sind zugelassen: Cornelsen Verlag, Berlin/München: Formelsammlung Naturwissenschaften mit Merkhilfe Mathematik, Zweite Fassung, Gymnasium Bayern, ISBN 978-3-464-54224-8, 1. Aufl. 13 / DUDEN Schulbuchverlag, Berlin / C. C. Buchners Verlag, Bamberg: Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, 2. Fassung, ISBN 978-3-8355-3209-0, 1. Aufl. 13 und 2. Aufl. 14 / Naturwissenschaftliche Formelsammlung für die bayerischen Gymnasien, zweite Fassung, ISBN 978-3-7661-6700-2, 1. Aufl. 13 / J. Lindauer Verlag, München: Formeln und Tabellen aus Physik, Chemie, Mathematik, v. Hammer/Hammer, 2. Fassung, ISBN 978-3-87488-191-3, 1. Aufl. 13 / Eigenverlag Johannes Almer, Prien: Formelsammlung Naturwissenschaften, Gymnasium Bayern, 2. Fassung, v. Almer, ISBN 978-3-00-040017-9, 1. Aufl. 13). Alle Formelsammlungen enthalten auch die Merkhilfe Mathematik.
  • in den modernen Fremdsprachen: ein ein- und zweisprachiges Wörterbuch; eine fortlaufend aktualisierte Liste der genehmigten Wörterbücher ist einsehbar unter: http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/1423/fuer-pruefungszwecke-genehmigte-woerterbuecher-im-bereich-der-modernen-fremdsprachen.html
  • in Latein: eines der vom Staatsministerium genehmigten zweisprachigen Wörterbücher:
    Die aktuelle Liste der für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher findet sich unter folgendem Link:
    https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/2142/fachinformationen-latein-und-griechisch.html ( > „Grundwissen, Leistungsnachweise, Prüfungen“ > „Hilfsmittel“)

Die Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Elektronische Wörterbücher dürfen nicht verwendet werden.

Die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre (aus rechtlichen Gründen nur im Fach Mathematik) finden Sie unter http://isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/besondere-pruefung-gymnasium/.

 

Durchführung der Prüfung

Der Prüfungsmodus verlangt insbesondere, dass die Prüflinge am prüfenden Gymnasium (für das Martin-Behaim-Gymnasium ist dies die Peter-Vischer-Schule) ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Die Schülerinnen und Schüler müssen an den Prüfungstagen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, falls sie den Aufsicht führenden Lehrkräften nicht persönlich bekannt sind.

 

Rechtsgrundlage

Grundlage der Besonderen Prüfung für Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums ist Art. 25 BayEUG in Verbindung mit § 67 GSO. Es wird insbesondere auf die Möglichkeiten gem. § 67 Abs. 5 Satz 2 GSO hingewiesen, auf Antrag die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache zu ersetzen, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird.