Das MBG nimmt im Schuljahr 2025/26 erstmals am Programm „Digitale Schule der Zukunft“ des Freistaats Bayern teil. Ziel dieses Programms ist, dass jedem Schüler der Mittel- und Oberstufe mittelfristig ein eigenes mobiles Endgerät im Unterricht zur Verfügung stehen und damit das digitale Lernen gestärkt werden kann. Der Freistaat Bayern unterstützt die Erziehungsberechtigten von Schülern, die in den dafür ausgewählten Jahrgangsstufen sind, finanziell mit einem Zuschuss von 350 € beim Kauf des Gerätes, sofern es bestimmte Kriterien (z.B. Gerätetyp) erfüllt, die die Schule in Abstimmung mit dem Elternbeirat festlegt. Nach einem längeren Diskussionsprozess fiel am MBG die Entscheidung zugunsten von iPads als Schülergeräten. Gründe dafür sind z.B. die Robustheit und Langlebigkeit der Geräte, eine riesige Bandbreite an Apps, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in dieser Gerätekategorie oder auch das Geräte-Management.

Die beschafften Geräte gehören den Schülern / Eltern und können außerhalb des Unterrichts auch privat genutzt werden. Bei der Förderung handelt es sich um ein Angebot. Die Entscheidung über die Beschaffung liegt selbstverständlich bei den Eltern. Sollten Sie sich gegen den Kauf eines Gerätes entscheiden, erhält Ihr Kind im Unterricht, sofern erforderlich, ein Leihgerät. Gleichzeitig wird es – nach einer Übergangsphase im laufenden Schuljahr – künftig nur dann möglich sein, ein eigenes Endgerät im Unterricht zu nutzen, wenn es den von der Schule festgelegten Kriterien entspricht.

FAQ

Grundlegendes

Was bedeutet „Digitale Schule der Zukunft“?

Das Programm „Digitale Schule der Zukunft“ des Freistaats Bayern hat zum Ziel, das digitale Lernen zu stärken. Im Fokus dieses Vorhabens steht die qualitative Weiterentwicklung des Unterrichts, um digitale Möglichkeiten für das Lernen zu nutzen und die Schülerinnen und Schüler auf ein Leben in der digitalen Welt vorzubereiten und ihre Medienkompetenz zu stärken.

Dazu soll jedem Schüler der Mittel- und Oberstufe mittelfristig ein eigenes mobiles Endgerät im Unterricht zur Verfügung stehen können. Der Freistaat Bayern unterstützt die Erziehungsberechtigten von Schülern, die in den dafür ausgewählten Jahrgangsstufen sind, finanziell mit einem Zuschuss von 350 € beim Kauf des Gerätes, sofern es bestimmte Kriterien (z.B. Gerätetyp) erfüllt, die die Schule in Abstimmung mit dem Elternbeirat festlegt.

Viele weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Kultusministeriums zur Digitalen Schule der Zukunft.

Welche Klassen nehmen am MBG am Programm „Digitale Schule der Zukunft“ teil?
Pro Schuljahr können maximal zwei Jahrgangsstufen für das DSdZ-Programm berücksichtigt werden. Im Schuljahr 2025/26 sind dies am MBG die 9. und die 10. Jahrgangsstufe (Auslieferung der Geräte zum Halbjahr 2026). Im Schuljahr 2026/27 betrifft das DSdZ-Programm am MBG die 8. und 9. Jahrgangsstufe, ab dem Schuljahr 2027/28 jeweils die 8. Jahrgangsstufe.

Wir sind am MBG damit im Einklang mit den bayernweit gültigen Regelungen: die jahrgangsbezogene 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit von den Erziehungsberechtigten beschafften und staatlich geförderten Endgeräten soll in der Regel ab der 8. Jahrgangsstufe beginnen.

Nur in den „DSdZ-Jahrgangsstufen“ kann die Beschaffung von Geräten, die den festgelegten Förderkriterien entsprechen, mit bis zu 350 € gefördert werden.

Wem gehören die im Rahmen von DSdZ beschafften Geräte?
Da die Geräte durch die Eltern privat beschafft werden (wenn auch bevorzugt im Rahmen einer durch die Schule organisierten Sammelbestellung), sind die Geräte Eigentum der Eltern bzw. Schüler. Sie können dementsprechend zu Hause ohne Einschränkungen für jegliche private Zwecke genutzt werden. In der Schule ist die Nutzung eingeschränkt. Über ein Mobile Device Management (MDM) kann z.B. die Nutzung gewisser Apps unterbunden werden.
Was sind die am MBG festgelegten Kriterien für digitale Endgeräte als Voraussetzung für eine Förderung?

Das MBG hat sich für die Vorgabe eines bestimmten Gerätetyps / Betriebssystems entschieden, da die Arbeit mit anderen Gerätemodellen und Betriebssystemen erfahrungsgemäß Probleme und Reibungsverluste mit sich bringen kann. Folgende (Mindest-) Kriterien wurden festgelegt:

  • iPad 11“ (ohne Cellular-Funktion/Sim-Karte)
  • Eingabestift
  • Administration der Geräte über ein schulisches MDM (MDM-Lizenz)
  • Vorkonfiguration

Die Vorkonfiguration umfasst die Inbetriebnahme und das Aufspielen der für den Unterricht benötigten Apps für den Unterricht durch unseren beauftragten Dienstleister ACS. Es ist für die Schule organisatorisch nicht zu stemmen, dies selbst durchzuführen. Das MBG hat sich zudem bewusst für eine Mobile Device Management-Lösung (MDM) entschieden. Für genauere Details s. „Was versteht man unter einem MDM?“

Warum hat sich das MBG für iPads entschieden?

Die Entscheidung für iPads haben wir uns nicht einfach gemacht. Vorausgegangen ist ein längerer Prozess in einer Steuerungsgruppe, in dem Modelle verglichen wurden, Erfahrungen anderer Schulen eingeflossen sind usw. In der Steuerungsgruppe fiel das Votum am Ende einstimmig für iPads aus. Gründe dafür sind z.B. die Robustheit und Langlebigkeit der Geräte, eine riesige Bandbreite an Apps, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in dieser Gerätekategorie oder das Geräte-Management. Apple hat in diesem Sektor nach wie vor einen erheblichen Vorsprung vor den Konkurrenten. Das zeigt sich auch daran, dass mit Abstand der größte Teil der Schulen, die bereits mit der 1:1-Ausstattung begonnen haben, auf iPads setzt. Abgestimmt wurde diese Entscheidung aber natürlich auch mit den anderen schulischen Gremien, also z.B. auch dem Elternbeirat bzw. im Schulparlament.

Warum fiel die Wahl auf Tablets und keine Notebooks?

Schon jetzt nutzen viele Schüler in den höheren Klassen eigene mobile Endgeräte – in praktisch allen Fällen Tablets. Auch in der Steuerungsgruppe zur 1:1-Ausstattung erschien dies der sinnvollste Weg zu sein, auch unter Rückgriff auf viele andere Schulen, an denen sich der Einsatz bereits bewährt hat. Allein schon für die Verwendung zur digitalen Heftführung sind Tablets sehr gut geeignet. Auch für andere Einsatzzwecke (z.B. Bild-/Ton-Aufnahmen, Einsatz als Messgerät in der Physik etc.) ist eine feste Tastatur eher hinderlich. Es besteht aber im Shop die Möglichkeit, auch eine Tastatur zu erwerben, so dass man das Gerät auch problemlos als Notebook einsetzen kann.

Können im Unterricht auch Geräte verwendet werden, die nicht den Förderkriterien entsprechen?

Im Rahmen einer Übergangsregelung können nur die Schülerinnen und Schüler der ersten beiden Jahrgangsstufen, die am MBG im Programm „Digitale Schule der Zukunft“ berücksichtigt werden, auch Geräte verwenden, die nicht den Förderkriterien entsprechen, also z.B. auch Windows-Geräte. Dies betrifft im Schuljahr 2025/26 die 9. und 10. Jahrgangsstufe. Diese Regelung gilt für die betreffenden Schüler auch in den Folgejahren.

Für alle anderen Schüler ist beginnend ab dem Schuljahr 2026/27 eine Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht nur erlaubt, wenn diese den Förderkriterien entsprechen. Dies betrifft somit im Wesentlichen alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2026/27 die 5. bis 9. Jahrgangsstufe besuchen. Insofern raten wir für diese Schüler zum jetzigen Zeitpunkt dringend von der Beschaffung eigener Endgeräte für den Unterricht ab – allein schon, weil in diesem Fall keine Förderung in Anspruch genommen werden kann!

Beschaffung

Wie läuft der Kauf der Geräte ab?

Um die Bestellung der Geräte zu erleichtern, unterstützt uns die ACS-Group mit einem speziell für unsere Schule eingerichteten Schulshop, über den Sie die benötigten Geräte bestellen können. Damit ist sichergestellt, dass die Geräte den festgelegten Förderkriterien entsprechen und dementsprechend nach Beschaffung des Gerätes die Förderung in Höhe von 350 € ausgezahlt wird. Wir empfehlen daher die Bestellung über den von ACS bereitgestellten Schulshop. Den Link hierzu sowie das Passwort zum Betreten der Seite finden Sie im Elternbrief vom 02.12.2025.

Im Shop haben Sie die Auswahl zwischen zwei iPad-Modellen sowie Zubehör (z.B. Schutzhüllen, Stiften, Netzteil usw.). Dabei ist entsprechend der festgelegten Förderkriterien die Beschaffung eines Stiftes verpflichtend (falls ein bereits vorhandener verwendet werden soll, kann dies jedoch bei der Bestellung angegeben werden), der Kauf einer Schutzhülle oder Tastatur dagegen optional.

Die Bestellung über den Shop ist im Schuljahr 2025/26 bis zum 11. Januar 2026 möglich. Falls Sie den Bestellzeitraum verpasst haben, besteht alternativ die Möglichkeit, das Gerät über www.tabletklasse.de zu bestellen.

Die bestellten Geräte werden Mitte Februar direkt an die Schule ausgeliefert und nach den Winterferien ausgegeben. Die Rechnung wird erst nach Versand des Gerätes ausgestellt, da ab diesem Zeitpunkt die Garantie- und Gewährleistungsfrist beginnt. Änderungen der Bestellung, Widerruf, Reklamationen oder Änderungen Ihrer persönlichen Daten müssen schriftlich erfolgen. Die Bearbeitungszeit beläuft sich in der Regel auf ein bis drei Werktage, kann jedoch in Abhängigkeit von der Auftragslage abweichen. Bitte senden Sie Ihre Anfragen an tabletklasse[at]acsgroup.de und geben Sie Ihre Auftragsnummer mit an.

Im Shop gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Welche soll ich nehmen?

Nach Auskunft unseres Partners ACS ist das jeweils kostengünstigste Modell (z.B. bei iPad oder Stift) für Unterrichtszwecke völlig ausreichend und ist so ausgelegt, dass es für fünf Jahre ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Wenn Sie jedoch auch im Hinblick auf die private Nutzung ein leistungsstärkeres Modell wünschen, bietet Ihnen der Shop die entsprechende Auswahl.

Gibt es die Möglichkeit, den an sich verpflichtenden Stift nicht zu erwerben, wenn ein Stift bereits vorhanden ist?

Ja, am Ende des Bestellprozesses besteht die Möglichkeit, in einem Textfeld anzugeben, dass bereits ein Stift vorhanden ist. Dann wird bei der Bestellung nachträglich der Stift herausgerechnet.

Mein Kind hat bereits ein digitales Endgerät für den Unterricht. Was ist zu beachten?

Im Schuljahr 2025/26 dürfen im Rahmen einer Übergangsregelung vorhandene Geräte unabhängig vom Betriebssystem und einer Einbindung ins Mobile Device Management (MDM) genutzt werden (s. auch: Können im Unterricht auch Geräte verwendet werden, die nicht den Förderkriterien entsprechen?)

Zu beachten ist dabei, dass es bei der Nutzung derartiger Geräte zu Einschränkungen kommen kann. Z.B. können keine Apps bereitgestellt werden, die im Unterricht genutzt werden (wie GoodNotes etc.). Auch kann kein Zugang ins schulische WLAN ermöglicht werden. Sollte Ihr Kind ein iPad besitzen, kann dieses unter gewissen Bedingungen wie ein Neugerät behandelt werden, so dass es nicht zu den genannten Einschränkungen kommt (s. auch: Wie können vorhandene iPads in die schulische Infrastruktur eingebunden werden?).

Gleichzeitig sollte berücksichtigt werden, dass die Geräte bis zum Ende der Schullaufbahn genutzt werden sollen, was mit den jetzt angebotenen iPads laut der ACS Group grundsätzlich sichergestellt wäre. Sollten Sie aufgrund eines vorhandenen Gerätes zum jetzigen Zeitpunkt auf einen Kauf verzichten, so würde bei einem nachträglichen Kauf die 350 €-Förderung nur gewährt, wenn der Kauf noch im laufenden Schuljahr erfolgt. Insofern kann eine Neubestellung auch sinnvoll sein, selbst wenn aktuell bereits ein Gerät vorhanden ist.

Mein Kind hat bereits ein iPad für den Unterricht. Wie kann dieses in die schulische Infrastruktur eingebunden werden?

Vorhandene iPads können unter gewissen Bedingungen wie Neubestellungen behandelt und in die schulische Infrastruktur eingebunden werden. Der Vorteil hiervon ist, dass derartige Geräte dann ohne Einschränkungen im Unterricht genutzt werden können (also z.B. Zugang zum schulischen WLAN, Bereitstellung von Apps für den Unterricht).

Für die Nutzung eines iPads im schulischen Kontext sollte das Gerät nicht älter als zwei Jahre sein. Zudem ist es erforderlich, dass das Gerät im Rahmen des Device Enrollment Program (DEP) registriert wird, um zentral verwaltet und in die schulische Infrastruktur eingebunden werden zu können.

Falls bereits ein geeignetes iPad vorhanden ist, kann dieses – nach vorheriger Prüfung – über ACS eingebunden werden. Die nachträgliche DEP-Registrierung eines solchen Geräts kostet gut 30 € und setzt voraus, dass das iPad an ACS eingesendet wird (dazu kommen dann wie bei der Beschaffung von Neugeräten noch die Kosten für die Einbindung ins MDM und für die Inbetriebnahme). Sie kann ebenfalls über den ACS-Schulshop erworben werden und ist unter dem Reiter „Verwaltung Bestandsgerät“ zu finden. Hierbei ist u.a. die Seriennummer des vorhandenen iPads einzugeben. Bei Bestellung eines iPads über den Schulshop entfällt dieses zusätzliche Vorgehen.

Detaillierte Informationen zum weiteren Ablauf erhalten Sie nach der Bestellung, u.a. mit einer detaillierten Anleitung zur Einsendung des vorhandenen iPads usw. Bitte beachten Sie, dass insbesondere bei sogenannten „refurbished“ Geräten eine Einbindung oftmals nicht möglich ist. ACS rät daher ausdrücklich vom Kauf solcher Geräte ab.

Förderfähig sind nur Geräte ohne Cellular-Funktion/Sim-Karte. Können Bestands-iPads mit Cellular-Funktion ins MDM aufgenommen werden?

Technisch kann ACS Cellular-Geräte mit ins MDM einbinden, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind (s. unter „Mein Kind hat bereits ein iPad für den Unterricht. Wie kann es in die schulische Infrastruktur eingebunden werden“?).

Zu beachten ist, dass die Nutzung von Geräten mit Cellular-Funktion im Unterricht nur im Rahmen einer Übergangsregelung für den ersten DSdZ-Jahrgang erlaubt ist (s. unter „Können im Unterricht auch Geräte verwendet werden, die nicht den Förderkriterien entsprechen?).

Erhalten Eltern auch für vorhandene iPads den iPad-Manager+?

Ja – vorausgesetzt natürlich, dass das entsprechende Gerät ins MDM aufgenommen werden kann.

Ist eine Gravur der Geräte beim Kauf im ACS-Shop möglich?

Eine Gravur (z.B. Name / Klasse) ist leider nach Rückfrage bei ACS „aus Gründen der Lieferzeit“ nicht möglich. Die Geräte könnten aber jederzeit anhand ihrer Seriennummer eindeutig zugeordnet werden. Für den Alltagsgebrauch könnte z.B. ein Etikett mit Namen (sowie bei den iPads aus dem iPad-Koffer ein Etikett mit Nummer) praktisch sein.

Uns ist die Beschaffung eines Gerätes trotz Förderung nicht möglich. Wie ist zu verfahren?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob durch eine Finanzierung des Gerätes über eine Ratenzahlung evtl. doch ein Kauf möglich ist. Mit allem Zubehör, das entsprechend der Förderkriterien verpflichtend ist, beträgt der Kaufpreis für die kostengünstigeren Modelle rund 430 €. Sie erhalten nach dem Kauf auf Antrag eine Förderung von 350 €. Wenn Sie eine Ratenzahlung wählen (0%-Finanzierung), können Sie die Kosten z.B. über drei Jahre abzahlen. Dabei ist i.d.R. die Förderung bereits vor der ersten oder zumindest zweiten fälligen Rate ausgezahlt. Jederzeit kann dann auch die Ratenzahlung noch angepasst werden.

Möglich ist ggf. auch die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen.

Sollte Ihnen die Beschaffung aus finanziellen Gründen dennoch nicht möglich sein, so wenden Sie sich bitte an uns.

Wir wollen nicht, dass unser Kind im Unterricht ein eigenes digitales Endgerät nutzt. Wie ist zu verfahren?

Das Kultusministerium verfolgt im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ das Ziel, dass ganze Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Selbstverständlich ist es am Ende die Entscheidung der Eltern, ein digitales Endgerät zu beschaffen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler ohne digitales Endgerät werden dann wie bisher mit analogen Heften, Büchern, Arbeitsblättern arbeiten. Wo für die Arbeit im Unterricht ein digitales Gerät zwingend erforderlich ist, werden leihweise schuleigene Geräte bereitgestellt (wie heute schon über die iPad-Koffer).

Mobile Device Management (MDM)

Was versteht man unter einem MDM?

Ein Mobile Device Management (MDM) ist eine Softwarelösung, die es ermöglicht, digitale Endgeräte zentral zu verwalten. Wir setzen das MDM Jamf School des Herstellers Jamf ein.

Welche Vorteile bietet ein MDM?

Der Einsatz eines MDM bietet sowohl Ihnen als Eltern und Ihren Kindern als auch uns als Schule Vorteile und trägt dazu bei, das digital gestützte Lernen sicher und effektiv zu gestalten:

  • Geräte werden schnell und unkompliziert eingerichtet, damit der digitale Unterricht gut starten kann.
  • Apps, ggf. Updates und Lizenzen werden zentral verteilt. Damit ist eine kontrollierte und optimierte Lernumgebung möglich.
  • Alle Schülerinnen und Schüler bekommen die gleichen Lern-Apps und Materialien. Damit haben die Lehrkräfte die Sicherheit, dass alle auf die für den Unterricht erforderlichen Anwendungen zugreifen können.
  • Während des Unterrichts können Ablenkungen durch das Sperren bestimmter Gerätefunktionen und Apps (z. B. Social Media) vermieden werden.
  • Auch Sie als Eltern haben für Nutzung der Geräte zu Hause vergleichbare Einstellmöglichkeiten.
Ist über ein MDM-System ein Zugriff auf eigene Dateien / Dokumente / Passwörter o.Ä. möglich?

Nein! Entgegen der verbreiteten Meinung ist über ein MDM-System kein Zugriff auf lokal oder in einer Cloud gespeicherte Inhaltsdaten wie Fotos, Videos, Browser- und Suchverläufe, private Dokumente, Passwörter o. ä. möglich. Auch die Inhalte von App-Daten (z.B. Chats) können über ein MDM-System nicht eingesehen werden.

Wie ist das MDM konfiguriert?

Da es sich bei im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ geförderten Endgeräten um private Endgeräte handelt, die sich nicht im Eigentum der Schule befinden, ist es uns ein wichtiges Anliegen, auch die Grenzen der MDM-Nutzung klar aufzuzeigen und maximale Transparenz zu gewährleisten.

Nutzung der Geräte während der Schulzeit

Die von uns eingesetzten schulspezifischen MDM-Einstellungen sind so vorgenommen, dass sie nur während der Schulzeit aktiv sind (8.00 – 15.45 Uhr) und sich außerhalb dieser Zeiten nicht auf die private Nutzung auswirken. Außerhalb der Schulzeit ist das mobile Endgerät vollumfänglich und ohne Einschränkungen nutzbar. Auch die schulischen Inhalte stehen außerhalb der Schulzeit vollumfänglich zur Verfügung.

Private Nutzung der Geräte

Die Einstellungen für die private Nutzung können von Ihnen selbst vorgenommen werden. Wir empfehlen dringend entsprechende Einstellungen zu Nutzungszeiten, Zugriffe auf Anwendungen und Webseiten vorzunehmen. Da die Einstellungen je nach Hersteller und Gerätetyp unterschiedlich vorzunehmen sind möchten wir Sie auf folgende Seite verweisen: https://www.medien-kindersicher.de. Hier wird anschaulich erklärt, wie diese Einstellungen zu treffen sind.

Zuständigkeit für die administrative Verwaltung

Die administrative Verwaltung wird von unserem Dienstleister ACS und von der Schule übernommen. Zugriffsberechtigt sind daher ausschließlich die von der Schulleitung beauftragten IT-Verantwortlichen.

Welche personenbezogenen Daten werden im MDM verarbeitet? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

Die Einbindung in das MDM ist mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten des Schülers bzw. der Schülerin durch die Schule verbunden. Wir möchten Sie bzw. Dich im Folgenden über die mit der Einbindung in das MDM zusammenhängende Verarbeitung von personenbezogenen Daten informieren.

Um die optimale Funktionsfähigkeit des Geräts sicherzustellen, werden folgende Daten zur Nutzung erhoben:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse (optional)
  • Klasse (optional)

Folgende Informationen können in der MDM-Instanz eingesehen werden:

  • IP-Adresse
  • Ortungsinformationen (anhand IP-Adresse)
  • Nutzungsdauer
  • Gerätetyp (eindeutige Geräteidentifikationsnummer) sowie Seriennummer
  • Sprache und Region
  • Installierte Anwendungen
  • Betriebssystemversion
  • Ladestand
  • Verfügbarer Speicherplatz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 und 56 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Mit der Bestellung eines iPads über den ACS-Shop (bzw. bei bereits vorhandenem iPad der Bestellung der Einbindung ins MDM) erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Verwaltung des mobilen Endgeräts im Mobile Device Management-System der Schule.

Förderung

Was ist hinsichtlich der Förderung zu beachten?

Für die Anschaffung eines iPads besteht die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von bis zu 350 Euro zu beantragen, wenn der Kauf und die Zahlung entsprechend nachgewiesen werden. Der Antrag auf Förderung ist von den Eltern nach dem privaten Kauf des Gerätes und dem Erhalt der Rechnung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Erhalt der Ware sowie der Rechnung gestellt werden kann.

Bitte beachten Sie: Nur die über den ACS-Schulshop angebotene Finanzierung ist vollständig förderfähig. Andere Finanzierungsangebote – etwa über externe Händler oder Banken – erfüllen unter Umständen nicht die Voraussetzungen für die Förderung und können abgelehnt werden. Beim Kauf über den Schulshop von ACS ist die Rechnung gleichzeitig Kauf- und Zahlungsnachweis und somit als einziger Nachweis für den Förderantrag ausreichend. Es muss in diesem Fall nur ein Dokument hochgeladen werden.

Bei einem Kauf unterhalb von 350 Euro wird der Zuschuss auf den tatsächlichen Kaufpreis begrenzt. Eine nachträgliche Förderung für bereits vor Beginn der Förderung gekaufte Geräte oder Zubehörteile ist nicht möglich.

Ist auch für ein bereits beschafftes Gerät eine Förderung möglich?

Nein, leider nicht. Nur Geräte, die nach dem offiziellen Startschuss für die 1:1-Ausstattung beschafft werden und zudem den am MBG festgelegten Kriterien entsprechen, kann eine Förderung in Höhe von bis zu 350 € beantragt werden.

Wer darf die Geräte kaufen?

Grundsätzlich sollten zur Abwicklung der Förderung Antragssteller und Rechnungsempfänger identisch sein. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger (die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte) das Gerät kaufen und die Rechnung auf deren Namen ausgestellt wird.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderung für den Kauf eines mobilen Endgeräts im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ wird online beantragt. Sie füllen dazu ein entsprechendes Formular aus und laden den erforderlichen Kaufbeleg hoch. Bitte halten Sie für die Antragsstellung Ihre Belege in digitaler Form (PDF, JPG/JPEG, PNG) bereit. Erst mit der Abgabe des Antrags und der erforderlichen Unterlagen ist der Antrag gestellt. Hilfe zum Ausfüllen des Förderantrags z.B. in Form eines Erklärvideos samt der Möglichkeit, Untertitel in verschiedenen Sprachen einzublenden, erhalten Sie unter: www.km.bayern.de/dsdz/antrag.

Bis wann muss der Förderantrag spätestens eingereicht werden?

Bitte reichen Sie den Förderantrag grundsätzlich bis spätestens 30.04.2026 über das Online-Formular ein (schulinterne Frist), um uns eine zügige Abwicklung des Prüfprozesses zu ermöglichen. Förderanträge, die später als neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Verlässt der Schüler bzw. die Schülerin die Schule, ist der Förderantrag bis spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule zu stellen.

Wie lange dauert es von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördersumme?

Zwischen Antragstellung und Auszahlung ist mit einem Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen zu rechnen. Nach der Antragstellung über www.dsdz.bayern.de wird der Förderantrag zunächst an unserer Schule geprüft und dann an die zuständige Bewilligungsstelle, das Landesamt für Schule (LAS), weitergeleitet. Nach positiver Prüfung des Antrags durch das LAS erhalten Sie einen Förderbescheid; anschließend werden die Fördergelder schnellstmöglich ausgezahlt. Zu beachten ist zusätzlich die übliche Dauer der Überweisung bis zur Gutschrift auf dem Konto.

An wen kann man sich wenden, falls man keine Zahlung erhalten hat?

Wenden Sie sich zunächst an uns, um Auskunft zum aktuellen Stand der Antragsprüfung zu erhalten. Sofern Ihr Antrag bereits positiv von uns geprüft wurde, wenden Sie sich an die Support-Hotline 089/660 677 079, um über den aktuellen Stand Ihres Antrags Auskunft zu erhalten.

Wie lange müssen die Belege aufbewahrt werden?

Die Belege müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler vorzeitig die Schule verlässt?

Bei den beschafften iPads handelt es sich um private Endgeräte im Eigentum der Schüler / Eltern. Wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule nach Erhalt der Förderung verlässt, darf sie bzw. er das Gerät behalten. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler müssen die Förderung nicht zurückbezahlen. Wenn zum Zeitpunkt des Verlassens der Schule bzw. einer 1:1-Ausstattungsklasse bereits ein Gerät beschafft wurde, ist darauf zu achten, dass der Förderantrag bis spätestens zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde, einzureichen ist.

Wie lange kann man die Förderung nutzen? Bekommt man zu späterem Zeitpunkt noch den Zuschuss, wenn das vorhandene, eigene Gerät kaputt geht? Kann man mit einem Leihgerät beginnen und erstmal testen, bevor man zu späterem Zeitpunkt dann evtl. doch ein eigenes kauft?

Die Förderung ist für Beschaffungen möglich, die im laufenden Schuljahr erfolgen (also bis zum 31.07.2026). Danach erhalten sie nur noch Schülerinnen und Schüler, die neu in die iPad-Klassen wechseln. Wir empfehlen daher, im Zweifel direkt im Rahmen der Sammelbestellung ein neues Gerät zu bestellen und nicht abzuwarten. Dies erleichtert den Ablauf auf allen Seiten erheblich. Z.B. erhalten die Schülerinnen und Schüler bei der Ausgabe der Geräte im Februar auch eine Einführung und Schulung, was bei einem Kauf zu späterem Zeitpunkt nicht mehr gegeben wäre.

Betrieb

Was passiert, wenn das digitale Endgerät beschädigt wird / verloren geht?

Da es sich bei den in der „Digitalen Schule der Zukunft“ beschafften Geräten um Privatgeräte handelt, wird von Seiten der Schule, des Schulaufwandsträgers oder des Staatsministeriums keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung des Geräts übernommen. Es besteht die Möglichkeit, beim Kauf im ACS-Shop gegen einen geringen Aufpreis eine sehr umfangreiche Versicherung für drei bzw. fünf Jahre abzuschließen. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass damit wirklich sehr viel abgedeckt ist.

Wie können Eltern ohne Apple-basierte Endgeräte und ohne iOS-Account die Jugendschutzfunktionen des Endgeräts konfigurieren?

Die Eltern haben die Möglichkeit, die im iPad-Manager enthaltene sogenannte Jamf-Parent-App zu nutzen. Damit können Einschränkungen (z.B. Bildschirmzeit, eingeschränkte Nutzung von Apps etc.) für die Nutzung außerhalb der Schule eingestellt / verwaltet werden. Jamf Parent kann im Internet problemlos auch über Windows-Rechner oder über Android Smartphones aufgerufen werden. Eine Apple-ID oder auch Apple-Geräte sind hierfür nicht erforderlich. Der Jugendschutzfilter ist hiervon unabhängig und aktuell nicht einstellbar.

Wie wird mit dem Jugendschutzfilter verfahren, wenn der Schüler / die Schülerin volljährig wird?

Wenn bei volljährigen Schülerinnen und Schülern der Jugendschutzfilter entfernt werden soll, informiert die Schule ACS, die dann die entsprechenden Einstellungen umsetzt.

 

Kommt man mit den iPads in Clouds?

Ja. Microsoft 365 kann mit den Zugangsdaten genutzt werden, die den Schülern über die Schule bereitgestellt werden. Eine Nutzung dieser Cloud hat den Vorteil, dass die Daten z.B. auch bei der Arbeit an den Rechnern in den Computerräumen verfügbar sind.

Über eine AppleID kann z.B. auch iCloud genutzt werden. Von Seiten der Schule werden keine Apple-Accounts erstellt. Die Nutzung der iCloud mit privater AppleID ist jedoch auch während der Schulzeiten möglich.