Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium ist eine Beihilfe für bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler u.a. an Gymnasien entweder zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Bücher, Taschenrechner oder Musikinstrumente), oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Klassen-, Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, was im Antrag – mit Kostenangabe – auszuführen ist. Das Stipendium kann für gewöhnlich zweimal im Laufe der Schulzeit einer Schülerin bzw. eines Schülers gewährt werden.
Die Beihilfen betragen mindestens 25 € und höchstens 400 €; die Höhe richtet sich nach dem Notendurchschnitt (erforderlicher Mindest-Notendurchschnitt: 1,9). Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass die Schülerinnen und Schüler bedürftig sind – die im Antragsformular genannten Kriterien müssen erfüllt sein. Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch die Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken. Pro Jahr gibt es drei Meldezeiträume (i.d.R. Februar / Juni / November). Von den ersten beiden Meldezeiträumen soll nur in dringenden Fällen Gebrauch gemacht werden. Über den Hauptmeldezeitraum im Herbst informieren wir jedes Jahr auch per Elternbrief.
Für einen Antrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Frau Wirth ein:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Belege für die Anschaffungen, für die die Beihilfe beantragt wird
- Kopie der Lohnsteuerbescheinigung (i.d.R. vom vorletzten Jahr)