Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium ist eine Beihilfe für bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler u.a. an Gymnasien entweder zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente), oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen. Das Stipendium kann für gewöhnlich zweimal im Laufe der Schulzeit einer Schülerin bzw. eines Schülers gewährt werden.

Die Beihilfen betragen mindestens 25 € und höchstens 400 €; die Höhe richtet sich nach dem Notendurchschnitt (erforderlicher Mindest-Notendurchschnitt: 1,9). Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass die Schülerinnen und Schüler bedürftig sind – die im Antragsformular genannten Kriterien müssen erfüllt sein. Die Vergabe der Beihilfen erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken. Pro Jahr gibt es drei Meldezeiträume (i.d.R. Februar / Juni / November), über die wir jeweils per Elternbrief informieren. Von den ersten beiden Meldezeiträumen soll nur in dringenden Fällen Gebrauch gemacht werden.

Für einen Antrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei Frau Wirth ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Belege für die Anschaffungen, für die die Beihilfe beantragt wird