Um das Zusammenleben von rund 1000 Menschen in der Schule für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass sich jede/r Beteiligte an gewisse Regeln der Rücksichtnahme und des gegenseitigen Respekts hält. Hier die wichtigsten auf einem Blick:

 

  1. Verhaltet euch bitte stets so, dass ihr anderen keinen Schaden zufügt. Hier wird an das Verbot erinnert, im gesamten Schulbereich Rad zu fahren, Skateboards, Roller oder Rollerblades zu benutzen.
  2. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern im Schulhof Süd, im Bereich des Eingangs West sowie vor der 2-fach-Turnhalle abgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen Fahrräder Notausgänge versperren. Dort abgestellte Fahrräder werden entfernt.
  3. Für die Sauberkeit und Ordnung im Haus und im Schulgelände sind wir alle verantwortlich. Werft also bitte z. B. Abfälle in die richtigen Abfallkörbe (Mülltrennung Plastik – Papier – Restmüll) und bringt Pfandflaschen zum Getränkeautomaten zurück.
  4. Verlasst bitte die von euch benutzten Räume so, wie ihr sie vorzufinden wünscht. Am Ende des Vormittags- und des Nachmittagsunterrichts müssen Fenster und Türen geschlossen, Markisen (nur Altbau) hochgezogen, Stühle hochgestellt sein.
  5. Meldet bitte Beschädigungen/zerbrochene Flaschen oder andere ggf. gefährliche Verunreinigungen im Schulhaus und auf dem Schulgelände sofort, um größeren Schaden zu vermeiden (z. B. Lehrkräften, den Hausmeistern oder im Sekretariat oder Direktorat).
  6. In der Mittagspause stehen die Pausenhalle und die Mensa als Aufenthalts- bzw. Essensräume zur Verfügung. Gearbeitet werden kann in der Bibliothek. Der Aufenthalt in den Unterrichtsräumen ist in dieser Zeit nicht gestattet, außer man hat Unterricht.
  7. Bitte begebt euch am Ende der Pausen beim ersten Gong jeweils in euren Unterrichtsraum, sodass mit dem zweiten Gong der Unterricht pünktlich beginnen kann.
  8. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 dürfen den Schulbereich (er beginnt jeweils an der Grenze von den öffentlichen Wegen zu den Pausenhöfen) nach Unterrichtsbeginn, auch in den Pausen, nicht ohne Genehmigung eines Lehrers verlassen.
  9. Das Rauchen ist allen Schülern im gesamten Schulbereich untersagt. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf den gesamten Sichtbereich um die Schule. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist gesetzlich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet.
  10. Auch an unserer Schule gilt Art 56 BayEUG: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
  11. Wenn eine Klasse länger als 5 Minuten nach dem Gong ohne Lehrer ist, meldet dies einer der Klassensprecher im Sekretariat. Der andere Klassensprecher bleibt in der Klasse und sorgt für Ordnung.