Eine auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen beruhende Erziehungspartnerschaft in der Schule findet ihren Ausdruck in der engen Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülern. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats betreffen grundlegende Fragen des Unterrichtsbetriebs, die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse, grundlegende Fragen der Erziehung sowie die Profilbildung der Schule (Art. 64 ff. BayEUG).

Da der Elternbeirat bei seiner Tätigkeit vor allem die Angelegenheit der Schule als ganzer im Blick hat, übernehmen auf Klassenebene die Klassenelternsprecher/innen die Aufgabe der Informationsweitergabe und ggf. der Vermittlung zwischen einzelnen Eltern und den Lehrern der Klasse oder der Schulleitung.

Für die Arbeit der Klassenelternsprecher gelten folgende Grundsätze:

  • Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.
  • Sie ist auf Angelegenheiten der jeweiligen Klasse bezogen.
  • Zu Beginn des Schuljahres (im Rahmen der Klassenelternversammlungen) werden ein/e Klassenelternsprecher/in und ein/e Stellvertreter/gewählt.
  • Die Amtszeitbeträgt ein Schuljahr, wobei die Geschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers fortgeführt werden. Die Wiederwahl ist möglich.
  • Der Klassenelternsprecher kann zur Elternbeiratssitzung eingeladen werden, um wichtige Belange, die den jeweiligen Klassenverband betreffen, vorzutragen.
  • Zweimal im Schuljahr finden Sitzungen für alle Klassenelternsprecher statt. An dieser Sitzung nehmen der Schulleiter, Mitglieder des Elternbeirats und die Klassenelternsprecher teil. Die Sitzung leitet der/die Vorsitzende des Elternbeirats.
  • Die schulrechtlichen Bestimmungen über die Verschwiegenheit, auch nach dem Ausscheiden, gelten auch für die Klassenelternsprecher.

Die Klassenelternsprecher/innen nehmen die klassenbezogenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr:

  • Sie geben Informationen des Elternbeirats in digitaler Form an die Eltern ihrer Klasse weiter (E-Mail-Verteiler über das Sekretariat erhältlich).
  • Sie kommunizieren bei Bedarf spezielle Anliegen der Klasseneltern gegenüber dem Elternbeirat oder der Schulleitung (per Mail, telefonisch, persönlich).
  • Sie können bei Bedarf informelle Klassenelternstammtische organisieren.