Teilen Sie uns bitte umgehend – spätestens aber bis 8 Uhr – im Regelfall über den Schulmanager (im Ausnahmefall auch telefonisch bzw. per Mail) mit, wenn Ihr Kind er­krankt ist. Krankmeldungen über Mitschüler/innen reichen nicht aus! Dies gilt auch für die Schüler/in­nen  der Oberstufe, vor allem an Tagen mit angekündigten Leistungsnach­weisen. Die Schule ist berechtigt, bei Er­krankung am Tag eines angekündigten Leis­tungsnachweises die Vorlage eines ärztli­chen Attestes zu verlangen (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 BaySchO).

Bitte weisen Sie bei der Krankmeldung darauf hin, falls eine meldepflichtige Infektions­krankheit wie z.B. Corona, eine (echte Virus-)Grippe oder Röteln vorliegt.

Erfolgt die Krankmeldung über den Schulmanager, so ist ab sofort bei Rückkehr nach überstandener Krankheit in die Schule keine schriftliche Entschuldigung mehr erforderlich. Bei einer Krankmeldung per Telefon / per Mail gibt Ihr Kind bitte am Tag des Wiedererscheinens wie bisher eine schriftliche Entschuldigung im Sekretariat ab (zum Formular – Link folgt…). Bei Er­krankungen von mehr als zehn Unterrichtsta­gen am Stück ist bitte in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen.

Wenn sich krankheitsbedingte Schulver­säumnisse einer Schülerin/eines Schülers auffällig häufen oder an der Erkrankung berechtigte Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Attests verlangen (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 BaySchO).

Bitte beachten Sie, dass bei allen absehbaren Abwesenheiten ein Antrag auf Beurlaubung erforderlich ist, den Sie bitte grundsätzlich mindestens drei Schultage im Voraus bei der Schulleitung (z.B. über den Schulmanager) einreichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hin­gewiesen, dass Arztbesuche nach Möglich­keit auf einen unterrichtsfreien Nachmittag zu legen sind.