Teilen Sie uns bitte umgehend – spätestens aber bis 8 Uhr – im Regelfall über den Schulmanager (im Ausnahmefall auch telefonisch bzw. per Mail) mit, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Krankmeldungen über Mitschüler/innen reichen nicht aus! Dies gilt auch für die Schüler/innen der Oberstufe, vor allem an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen. Die Schule ist berechtigt, bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 BaySchO).
Bitte weisen Sie bei der Krankmeldung darauf hin, falls eine meldepflichtige Infektionskrankheit wie z.B. Corona, eine (echte Virus-)Grippe oder Röteln vorliegt.
Erfolgt die Krankmeldung über den Schulmanager, so ist ab sofort bei Rückkehr nach überstandener Krankheit in die Schule keine schriftliche Entschuldigung mehr erforderlich. Bei einer Krankmeldung per Telefon / per Mail gibt Ihr Kind bitte am Tag des Wiedererscheinens wie bisher eine schriftliche Entschuldigung im Sekretariat ab (zum Formular – Link folgt…). Bei Erkrankungen von mehr als zehn Unterrichtstagen am Stück ist bitte in jedem Fall ein ärztliches Attest vorzulegen.
Wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin/eines Schülers auffällig häufen oder an der Erkrankung berechtigte Zweifel bestehen, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Attests verlangen (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 BaySchO).
Bitte beachten Sie, dass bei allen absehbaren Abwesenheiten ein Antrag auf Beurlaubung erforderlich ist, den Sie bitte grundsätzlich mindestens drei Schultage im Voraus bei der Schulleitung (z.B. über den Schulmanager) einreichen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Arztbesuche nach Möglichkeit auf einen unterrichtsfreien Nachmittag zu legen sind.