Visavid ist eine speziell auf den schulischen Einsatz ausgerichtete, bayernweite Videokonferenz-Software, die vom bayerischen Kultusministerium zentral für alle bayerischen Schulen bereitgestellt wird. Sie ist neben Mebis ein weiterer zentraler Bestandteil der BayernCloud Schule (ByCS) und wird am Martin-Behaim-Gymnasium nicht nur für die Durchführung von Distanz- und Wechselunterricht eingesetzt, sondern auch z.B. im Rahmen von Klassenelternabenden, Elternsprechtagen oder Konferenzen.
Visavid kann einfach auf jedem internetfähigen Gerät mit Hilfe eines Browsers genutzt werden. Eine Installation des Programms ist damit nicht nötig. Der Zutritt zum Konferenzraum erfolgt über einen Link. Zudem ist Visavid auch als App verfügbar. Das Videokonferenzsystem bietet ein hohes Maß an Datensicherheit und gewährleistet eine Datenverarbeitung, die ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes erfolgt. Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage; die Nutzungsbedingungen und weitere Informationen des Kultusministeriums zur Datenverarbeitung bei Visavid können Sie hier einsehen (PDF-Dokument zum Download).
Sofern an der Schule die Durchführung von Distanzunterricht (§ 19 Abs. 4 BaySchO) angeordnet ist, ist die Teilnahme an Videokonferenzen mit Visavid für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Nutzung von Visavid zu allen sonstigen Zwecken setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler oder bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens eine erziehungsberechtigte Person sowie bei minderjährigen Schülerinnen oder der Schülern ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und mindestens eine erziehungsberechtigte Person wirksam in die Nutzung von Visavid eingewilligt haben. Für die Schüler/innen erfolgt die Abfrage der Einwilligung bei erstmaliger Nutzung unmittelbar vor Betreten des Videokonferenzraums durch Setzen eines Häkchens. Die Einwilligungen der Erziehungsberechtigten holen wir per Rückmeldung zur 1. Behaim-Info am Anfang des Schuljahres ein.
Hinweis: die Übermittlung des Tons (nicht aber des Videobilds) von Schüler/innen, die im Klassenzimmer vor Ort sind, ist ohne Einwilligung möglich.