Zweimal im Jahr – zu Beginn des Schuljahres Ende September und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres Anfang März – erhalten die Erziehungsberechtigten alle wesentlichen Informationen über das anstehende Schul(halb)jahr in der sog. Behaim-Info. Da darin neben dem Überblick über neue Lehrkräfte, Terminen u.a. auch wichtige rechtliche Bestimmungen (u. a. Hausordnung, Absenzenregelung, Leistungsnachweise, Datenschutzrichtlinien) enthalten sind, empfiehlt es sich, diese Rundschreiben genau zu lesen und auch aufzuheben, um ggf. Einzelheiten im Lauf des Schuljahres noch einmal parat zu haben.