In einer Marathon-Sitzung von beinahe drei Stunden hat das Schulparlament in seiner Sitzung am 18.04.24 die verbleibenden Teile II bis V der Behaim-Verfassung (BehaimVerf) beschlossen. Neben der demokratischen Schulkultur behandeln die Teile die Arbeit des Parlaments, die Öffnung der Schule nach außen und die Veränderbarkeit des Verfassungstexts. Dem vorausgegangen war in der Dezember-Sitzung der Beschluss über den ersten Teil, der den Umgang der Mitglieder der Schulgemeinschaft miteinander behandelt. Damit ist die Verfassung nach anderthalbjähriger Ausschussarbeit und einer intensiven und konstruktiven Debatte im Parlament nun vollständig verabschiedet. Sie tritt am 23.05.24 – dem 75-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes – in Kraft.

A.-M. Wild